Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Osterzell nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren zur Verfügung gestellt.
„Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.“
Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
Download Adressliste vorläufiges Erschließungsgebiet
Download Verpflichtungserklärung Geodaten
Download Nutzungsbedingungen Geodaten
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Osterzell ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten
(Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Osterzell bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.