Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Osterzell ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten
(Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Osterzell bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.